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Vermieter Flatrate

Sehr geehrter Vermieter,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, ändern sich ab 01.06.2015 für Sie als Vermieter, einige wichtige Punkte.

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sind nur zwei herausragende Themen aus der hier mittlerweile herrschenden Gesetzesvielfalt.
an.
Viele Vermieter sind daher verunsichert und sehen etwas sorgenvoll in die Zukunft , zumal sich das Mietrecht in den letzten Jahren meist zu Gunsten der Mieter verändert hat !

Um Ihnen einige Sorgen zu nehmen und auch weil Sie einer unserer wertvollen Kunden sind, bieten wir Ihnen, als Experte mit 30-jähriger Erfahrung auf dem Immobilienmarkt, ein sogenanntes

„Rundum Sorglospaket“
bzw. eine
„Vermieter Flatrate“

an.

Was versteht man darunter?

  • wir prüfen für Sie, wann und ob eine Mieterhöhung möglich ist
  • wir übernehmen die Weitervermietung der Wohnung oder des Hauses, bei Kündigung oder Leerstand
  • wir ermitteln den möglichen, marktgerechten Mietpreis und stimmen diesen mit Ihnen ab
  • wir präsentieren Ihre Wohnung/Ihr Haus auf unserer Internetseite sowie auf folgenden Internetportalen: ImmobilienScout24 – Immowelt – Immonet
  • wir veröffentlichen Ihre Wohnung/Ihr Haus bei anstehender Neuvermietung, zusätzlich in den aktuellen Tageszeitungen und in unseren Schaukästen
  • wir erstellen ein ausführliches Expose` mit Fotos und Grundrissen für

unsere Interessenten

  • wir koordinieren die Besichtungstermine zwischen den Mietern und den Interessenten
  • wir treffen, aufgrund unserer Erfahrung und mit unseren Möglichkeiten eine  Vorauswahl an Interessenten und führen dabei eine umfassende Bonitätsprüfung sowie eine Abfrage in einschlägigen Schutzkarteien durch ( hier sind Mietnomaden, notorische Nichtzahler und andere, nicht empfehlenswerte, Mietkandidaten gelistet )
  • wir führen die Besichtigungen vor Ort durch
  • wir schlagen Ihnen zwei oder drei, geeignete Bewerber vor
  • wir erstellen für Sie den aktuellsten Mietvertrag des Grund- und Hausbesitzer-vereins und legen Ihnen diesen dann zur Unterzeichnung vor, oder unterzeichnen diesen im Auftrag für Sie
  • wir übernehmen für Sie auf Wunsch die Abnahme der Wohnung / des Hauses vom vorherigen Mieter und erstellen ein Abnahmeprotokoll, lesen die Zählerstände ab und nehmen die Schlüssel entgegen; anschließend übergeben wir die Wohnung bzw. das Haus an die neuen Mieter und erstellen ein Übergabeprotokoll
  • während der Mietzeit überwachen wir die ordnungsgemäße Erfüllung der, dem Mieter obliegenden, Verpflichtungen
  • wir übernehmen auf Wunsch die Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter und setzen ggf. eine Anpassung der mtl. Vorauszahlungen durch
  • bei ausstehenden Zahlungen des Mieters, übernehmen wir  auf Ihre Anforderung hin, das Mahnwesen sowie ggf. die Weitergabe an ein Inkassobüro
  • wir übernehmen die Überwachung des baulichen Zustandes des Anwesens und informieren Sie bei anstehenden Reparaturen ( nur möglich wenn es keine Eigentumswohnung ist, da das in diesem Fall Sache des WEG-Verwalters ist )
  • wir übernehmen die Behebung von Mängeln durch unsere Fachhandwerker und holen vorab Kostenvoranschläge ein
  • wir sorgen für die Einhaltung von Hausordnungen und mahnen ggf. Verstöße dagegen ab
  • auf Wunsch eröffnen wir ein Mietkonto, überwachen die Mietzahlungen

und rechnen Kautionen ab ( Sonderleistung )

Das alles verstehen wir als unseren Service für Sie als Vermieter im Rahmen einer

„Vermieter Flatrate“ oder eines „Rundum Sorglospaketes“ !

Weil das nicht kostenlos geht, finden Sie nachstehend unsere dafür anfallenden Gebühren, die nach Miethöhe gestaffelt sind:

Bei privaten Einzelobjekten und einer Monatsnettomiete

bis zu 500,– € betragen unsere Gebühren
           
  25,– € + MWSt. pro Einheit mtl.
bis zu 1.000,–€ betragen unsere Gebühren
            
  35,– € + MWSt. pro Einheit mtl.
ab 1.000,– € betragen unsere Gebühren                      45,– € + MWSt. pro Einheit mtl.

Zuzügl. der Provision für die Neuvermietung.

Diese beträgt in diesem Fall nur eine Nettomiete zuzügl. MWSt. für Sie.

Wenn es gewünscht wird, dass die Vermittlungsprovision für Neuvermietungen in der monatlichen Pauschale enthalten sein soll, dann erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte sowie bei Wohnungen die nur begrenzte Zeit vermietet werden, gelten andere Sätze ! Bitte sprechen Sie uns bei Interesse darauf an !

Die Mindestlaufzeit eines derartigen Mietverwaltungsvertrages beträgt drei Jahre und beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf der Immobilie.

Selbstverständlich bleibt Ihr Mitspracherecht in jeglicher Hinsicht, während der Laufzeit eines derartigen Vertrages, uneingeschränkt erhalten !

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kiwus oder Herr Hechtel gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

 

EURO-IMMOBILIEN
Hans-Peter Hechtel

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