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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Bayern üblichen Maklerprovisionen.
Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:

a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom
Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3 %.

b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h.
von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen:

vom Verkäufer 2 % und vom Käufer 3 %

c) Erbbaurecht vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3 %

d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 %

e) bei Vermittlung von Lieferantenverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationen, Darlehnsverträgen,
Verträgen zur Aufbaufinanzierung u.a. ist vor Abschluß des Vertrages mit uns eine Provisionsver-
einbarung schriftlich für den jeweiligen Fall zu treffen, andernfalls gelten für die Parteien von uns
festzusetzende Provisionssätze als anerkannt.

Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zu-
geschlagen.

Die Provisionen sind bei Vertragsabschluß fällig.

Bei Kaufleuten gilt Nürnberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

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