Allgemeine Geschäftsbedingungen
Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Bayern üblichen Maklerprovisionen.
Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom
Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3 %.
b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h.
von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen:
vom Verkäufer 2 % und vom Käufer 3 %
c) Erbbaurecht vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3 %
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 %
e) bei Vermittlung von Lieferantenverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationen, Darlehnsverträgen,
Verträgen zur Aufbaufinanzierung u.a. ist vor Abschluß des Vertrages mit uns eine Provisionsver-
einbarung schriftlich für den jeweiligen Fall zu treffen, andernfalls gelten für die Parteien von uns
festzusetzende Provisionssätze als anerkannt.
Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zu-
geschlagen.
Die Provisionen sind bei Vertragsabschluß fällig.
Bei Kaufleuten gilt Nürnberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.