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Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in
Bayern üblichen Maklerprovisionen.
Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen,
berechnet vom
Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3 %.
b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten
Gesamtkaufpreis, d.h.
von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen:
Oberbayern und München - vom Verkäufer 2 % und vom Käufer
3 %
übriges Bayern - vom Verkäufer und Käufer je 3 %
c) Erbbaurecht vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer
und Erbbauberechtigten je 3 %
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks
(zahlbar vom Berechtigten) 1 %
e) bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter / Pächter
I) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Monatsmieten als
Mindestgebühr
II) bei Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme,
höchstens jedoch aus der 10 - Jahres-
Mietsumme 3 % ( Vereinbartes Vormiet - Optionsrecht wird der Vertragsdauer
hinzugerechnet )
f) bei Vermittlung von Lieferantenverträgen, Lizenzverträgen,
Kooperationen, Darlehnsverträgen,
Verträgen zur Aufbaufinanzierung u.a. ist vor Abschluß
des Vertrages mit uns eine Provisionsver-
einbarung schriftlich für den jeweiligen Fall zu treffen, andernfalls
gelten für die Parteien von uns
festzusetzende Provisionssätze als anerkannt.
Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen
Mehrwertsteuerbeträge zu-
geschlagen.
Die Provisionen sind bei Vertragsabschluß fällig.
Bei Kaufleuten gilt Nürnberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand
vereinbart.
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